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Sitzverlegung der Deutsch-Polnischen Kanzlei Anna Czapla nach Stettin (Szczecin)

08.11.2013 14:03

Am 01.01.2014 wurde der Sitz der Deutsch-Polnischen Kanzlei Anna Czapla nach Stettin (Szczecin), Al. Wojska Poskiego 9 verlegt. 

Treffen in der Polnischen Botschaft in Berlin

12.09.2012 15:01

Frau Rechtsanwältin Anna Czapla hat am 08.09.2012 an einem Treffen der Mitglieder der Deutsch-Polnischen Juristen Vereinigung e.V. in der polnischen Botschaft in Berlin teilnehmen.

Mündliches Testament

25.05.2012 17:08

Der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen. Möglich ist auch eine gesetzliche Erbfolge. In der Regel wird das Testament eigenhändig oder bei einem Notar errichtet. Gibt es aber auch ein mündliches Testament? Die Antwort lautet: Ja, sowohl nach dem polnischen als auch nach dem deutschen Recht.


Wenn Sie an dem Thema: „Mündliches Testament nach den Vorschriften des deutschen BGB“ interessiert sind, dann setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung.

 

Mündliches Testament nach dem polnischen Kodeks Cywilny*

 

Besteht die Gefahr eines baldigen Todes des Erblassers oder ist infolge besonderer Umstände die Wahrung der gewöhnlichen Testamentsform unmöglich oder erheblich erschwert, so kann der Erblasser seinen letzten Willen bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens drei Zeugen mündlich erklären. Die Gefahr des baldigen Todes muss im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bestehen. Der Erblasser muss in diesem Zeitpunkt zusätzlich den Willen haben ein Testament zu errichten, sog. animus testandi. Das fortgeschrittene Alter reich alleine nicht aus um die Gefahr eines baldigen Todes zu bejahen.
Erforderlich ist, dass der Inhalt des mündlichen Testaments festgestellt wird.
Der Inhalt eines mündlichen Testaments kann in der Weise festgestellt werden, dass einer der Zeugen oder ein Dritter die Erklärung des Erblassers vor Ablauf eines Jahres seit ihrer Abgabe unter Angabe des Orts und des Datums der Erklärung sowie des Orts und des Datums der Errichtung des Schriftstücks schriftlich niederlegt und das Schriftstück vom Erblasser und zwei oder allen Zeugen unterzeichnet wird.
Wurde der Inhalt eines mündlichen Testaments nicht in der vorgenannten Weise festgestellt, so kann er innerhalb von sechs Monaten seit dem Erbfall durch übereinstimmende Aussagen der Zeugen vor Gericht festgestellt werden. Ist die Vernehmung eines Zeugen nicht möglich ist oder stößt sie auf schwer überwindbare Hindernisse, so kann es das Gericht bei den übereinstimmenden Aussagen von zwei Zeugen bewenden lassen.
Ein mündliches Testament wird sechs Monate nach dem Ende der Umstände, die die Nichtwahrung der Form eines gewöhnlichen Testaments begründet haben, kraftlos, es sei denn, dass der Erblasser vor dem Ablauf dieser Frist verstorben ist. Der Lauf der Frist ruht während der Zeit, innerhalb deren der Erblasser keine Möglichkeit hat, ein gewöhnliches Testament zu errichten.

 

*Der Text stellt lediglich eine kurze Beschreibung des mündlichen Testamentes. Die Informationen sind nicht erschöpfend. Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind , z.B wer als Zeuge in Betracht kommt, dann setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung.

Was können sie tun um die Kosten eines gerichtlichen Zivilverfahrens in Deutschland zu senken?

24.05.2012 14:07

Oft haben die Mandanten hohe Ansprüche gegen Vertragspartner, mit denen sie vor Gericht gehen möchten. Wovor haben sie Angst? Vor den Gerichtkosten und den Anwaltskosten. Was können sie tun? Sie können die Teilklage erheben.
 

Wenn sie z.B. einen Anspruch aus einem Kaufvertrag i.H.v. 100.000 Euro haben, sind sie berechtigt eine Klage mit dem Antrag auf Zahlung von lediglich 5.000 Euro zu erheben. Die Gerichtskosten bei einem Streitwert i.H.v. 100.000 Euro betragen in der ersten Instanz 2.568,00 Euro. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro betragen die Gerichtskosten in der ersten Instanz lediglich 363,00 Euro. Die Kosten, die mit einer Klageerhebung verbunden sind sinken dank der Teilklage erheblich. Eine Klage mit dem Antrag auf Zahlung der weiteren 95.000 Euro können sie später erheben z.B. nachdem sie den Urteil in Bezug auf die Zahlung von 5.000 Euro in den Händen haben.


Wenn sie mehr über die Teilklage erfahren möchten, über ihre Vor – und Nachteile, z.B. die Verjährung der Ansprüche, die Möglichkeit den Streitwert zu erhöhen, dann setzten sie sich mit unserer Kanzlei: „Rechtsanwaltskanzlei Anna Czapla“ in Verbindung. 
 

*Der Text stellt lediglich eine kurze Beschreibung der Teilklage dar. Die Informationen sind nicht erschöpfend. Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung.

Bedeutende Änderungen in der polnischen Zivilprozessordnung.

24.05.2012 12:40


Am 11.04.2012 hat Frau Rechtsanwältin Anna Czapla an einem Treffen teilgenommen, das sich mit den Änderungen in der polnischen Zivilprozessordnung befasste. Die Änderungen sind Anfang Mai 2012 in Kraft getreten. Das Treffen wurde durch die Rechtsberaterkammer in Grünberg organisiert.

Rechtsberaterkammer in Grünberg

24.05.2012 12:24

Am 11.04.2012 hat Frau Rechtsanwältin Anna Czapla an einem Treffen zum Thema: „Das polnische Arbeitsrecht“ in Gorzów Wlkp. teilgenommen. Das Treffen wurde durch die Rechtsberaterkammer in Grünberg organisiert.

GmbH

11.10.2011 00:18

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschafter haften fuer die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich. Die GmbH haftet grundsätzlich gem. Par. 13 II GmbHG mit eigenem Vermögen. Sie handelt durch ihre Organe. Die Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv.

Zur Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person erforderlich. Die Veränderungen in der Person der Gesellschafter haben keinen Einfluss auf die Existenz der Gesellschaft.


Am 1.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MomiG) in Kraft getreten. Dadurch wurde die sog. „Mini GmbH“, bei der das Mindeststammkapital in Höhe von 25.000 Euro von Anfang an nicht erreicht werden muss, ins Leben gerufen.


Der Text stellt lediglich eine kurze Beschreibung der GmbH als solcher dar. Die Informationen über die GmbH sind hier nicht erschöpfend.  Wenn Sie an weiteren Informationen bezüglich der GmbH interessiert sind (z.B. die Gründung der GmbH, die Umwandlung der GmbH, Haftung der GmbH, Anmeldung der GmbH, Haftung für Geschäfte vor Eintragung, Vertretung der GmbH, Rechte und Pflichten der Gesellschafter) setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung.

Rechtsberaterkammer in Stettin

23.09.2011 11:09

Frau Rechtsanwältin Anna Czapla wird am 22.10.2011 an einem Treffen der Rechtsberaterkammer in Stettin teilnehmen. Das Treffen wird folgende Themen betreffen: „Vertretung des Gläubigers und des Schuldners in einem Zwangsvollstreckungsverfahren“ sowie „Klagen gegen die Zwangsvollstreckung“.

Treffen in der polnischen Botschaft in Berlin

23.09.2011 11:08

Frau Rechtsanwältin Anna Czapla wird an einem Treffen der Mitglieder der Deutsch-Polnischen Juristen Vereinigung e.V. in der polnischen Botschaft in Berlin am 24.09.2011 teilnehmen.